Vermittlungsablauf

Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf, oder schicken uns den Anfragebogen “Bedarfsanalyse”,
den Sie auf dieser Webseite unter “ Kontakt” finden. Nachdem unsere Kundenberater den Fragebogen analysiert oder alternativ alle Ihre Wünsche telefonisch mit Ihnen besprochen haben, erstellen diese einen speziell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen angepassten Betreuungsvorschlag.

 

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, mit uns in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Büroräumen alle Fragen der geplanten Betreuung vollumfänglich zu besprechen. Wenn wir Sie von unseren Leistungen überzeugt haben, entscheiden Sie sich für ein Betreuungsmodell und wir schließen im Anschluss an das Beratungsgespräch einen Vermittlungsvertrag.

 

Anschließend wählen wir infrage kommende Betreuungskräfte für Sie aus. Sie können am Auswahlprozess teilnehmen, indem Sie anhand der Ihnen zur Verfügung gestellten Betreuerinnen-Profile sich für eine Einsatzkraft entscheiden.

 

Wir organisieren sowohl die An- als auch die Abreise der Betreuungskräfte und kümmern uns als Ihr verlässlicher Ansprechpartner während der gesamten Vertragslaufzeit um alle Details und Formalitäten.Wir haben stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.

Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld bis zu 11.304 € jährlich

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

 

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

 

Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und wird monatlich gezahlt:

Pflegebedarf                  Pflegegeld ab 01.01.2024
Pflegegrad 1Monatl.Entlastungsbetrag  bis 125,00 EUR 
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro

 

Achtung: Während des Bezuges von Verhinderungspflegegeld (siehe unten) erhalten Betroffene nur 50% des Pflegegeldes !   

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege bis zu 2.418€ jährlich

Pro Kalenderjahr haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet die Pflegekasse einen Betrag von maximal 1.612,00 Euro. 

Werden Leistungen der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege anteilig, also bis zu einer Höhe von 806,00€  hinzugenommen, kann sich dieser Betrag auf bis zu 2.418,00 Euro erhöhen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Verhinderungspflege sind in §39 SGB XI geregelt und umfassen folgende Punkte:

 

-Die bisherige Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.

 

-Der Pflegebedürftige ist seit mindestens sechs Monaten in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft.

 

-Ersatzpflegekraft und Pflegebedürftiger sind miteinander bis zum zweiten Grad weder verwandt, noch verschwägert

 

-Ersatzpflegekraft und Pflegebedürftiger leben nicht in häuslicher Gemeinschaft.

 

Die Leistungen der Verhinderungspflege beantragen sie bei ihrer zuständigen Krankenkasse.

Steuerliche Entlastung bis zu 4.000€ jährlich

In der Regel zählt auch die häusliche 24-Stunden Betreuung zu den “Haushaltsnahen Leistungen” und sind Dienstleistungen durch Betreuungskräfte im privaten Rahmen. Als haushaltsnahe Leistung können bis zu 20% der Dienstleistungs- Rechnung abgesetzt werden. Maximal werden jährlich bis zu 4.000 Euro geltend gemacht.